“Wer mehr Geld hat, – als er hat, – hat dies dem Finanzamt zu melden. Hat er nicht mehr, als er hat, hat er es auch zu melden. Nur wenn er genauso viel hat, als ein anderer hat, der gar keins hat, – na dann hat er Steuerfreiheit.”
(Karl Valentin)
Der Bundestag wolle beschließen:
“Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Regelung für die Erhebung einer Börsenumsatzsteuer zu schaffen. Der zu erhebende Steuersatz soll ein Prozent auf alle Geschäfte mit Wertpapieren betragen.”
Deutscher Bundestag: Drucksache 16/5672 – vom 14.06.2007
Beschlussempfehlung und Bericht:
“Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion ‘DIE LINKE’, bei Enthaltung der Fraktion ‘BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN’.”
Die von den “Linken” angestrebte Einführung einer Börsenumsatzsteuer wird von den politischen „Opinion Leadern“ aus den Volksparteien und von nahezu 100 Prozent der gegen die „Linken“ organisierten Medienmacht ins Reich des Bösen verbannt.
Viele Wähler und Wählerinnen schalten in den Talkshows sofort um, wenn über Steuern- und Wirtschaftspolitik in einem fachchinesischen Kauderwelsch diskutiert wird. Aber es ist wirklich ganz einfach: Die Börsenumsatzsteuer ist eine Kapitalverkehrststeuer. Sie wird auf erzielte Umsätze im Wertpapierhandel erhoben, wenn die Geschäfte im Inland oder unter Beteiligung wenigstens eines Inländers im Ausland abgeschlossen werden. Als Wertpapiere im Sinne des Steuerrechts gelten dabei Schuldverschreibungen (Festverzinsliche Wertpapiere), Aktien, sowie Investmentzertifikate (in England jedoch nicht auf den Handel mit Deviraten).
Unter der Regierung Kohl wurde diese Steuer 1991 in Deutschland abgeschafft. Jeder Schlachter, jeder Klempner und jeder Dachdecker zahlt Umsatzsteuer.
„Gibt es einen verständlichen Grund, warum finanzstärkere Berufe wie Broker, Finanz- und Börsenmakler oder auch die sonstigen Investoren steuerlich nicht belastet werden sollten“.
Solange 5,4 Millionen Menschen – mehrheitlich Frauen – in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen zu Armutslöhnen, die keine längerfristige Lebensplanung zulassen arbeiten müssen; solange 2,5 Mio. Kinder in Armut leben; solange 7,5 Mio. Menschen von Hartz IV leben müssen und die Warteschlangen an den Tafel-Shops und den Tafel-Essensausgabestellen immer länger werden, solange lasse ich es mir nicht nehmen, auch einem Populisten und Demagogen, einer roten Socke wie dem Oskar zu gestatten, über bestimmte Steuereinnahmen nachzudenken und zu fragen: Wer will eigentlich, dass Geldgeschäfte steuerfrei bleiben? Wer zieht einen geldwerten Nutzen aus dieser Steuerbefreiung?
In vielen anderen EU-Ländern wird die Börsenumsatzsteuer nach wie vor erhoben, darunter auch in Großbritannien als einem der weltweit größten internationalen Finanzplätze. Wie bereits im Antrag erwähnt, beträgt die Börsenumsatzsteuer in Großbritannien 0,5 Prozent, in dem häufig als “Steuerparadies” bezeichneten Irland 1 Prozent, in Finnland 1,6 Prozent (International Bureau of Fiscal Documentation, IBFD, The Taxation of Companies in Europe, Internationale Kennzahlen, 2005). Ja, selbst bei Herrn Bush und seinen erzkonserativen Republikanern muss man seine Börsenumsätze versteuern.
Jeder Wahlberechtigte sollte, wenn er dem Austausch von Argumenten der Gegner und der Fürsprecher der Börsenumsatzsteuer folgen will, auch wissen, dass die Londoner Börse gemessen am durchschnittlichen Tagesumsatz – trotz der dort erhobenen Börsenumsatzsteuer zuletzt um mehr als zehn Prozent gewachsen ist (World Federation of Exchanges, Report on Statistics 2005, März 2006, S. 76), was ebenfalls im vorerwähnten Papier dargelegt wird.
Die im “Kohlschen Gesetzentwurf” zur Aufhebung der Börsenumsatzsteuer angeführte Behauptung, Kapitalverkehrssteuern behindern in einer modernen Volkswirtschaft die Mobilität des Finanzkapitals und stellen deshalb Störfaktoren für den Wirtschaftsablauf dar, wird auch heute noch als Totschlagargument gegen die Wiedereinführung einer Börsenumsatzsteuer genutzt.
Nach den Worten von Gysi und Lafontaine ist jedoch Fakt, dass Deutschland heute – gemessen an der Börsenumsatzsteuer – keinen Wettbewerbsnachteil hat, sondern lediglich andere Finanzplätze unterboten werden.
Der Vorschlag der „Linken“, die Rechnung von Gysi + Lafontaine sieht folgendermaßen aus:
Die Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank weist für das Jahr 2005 Börsenumsätze von insgesamt 3,8 Bio. Euro aus. Hätten wir eine Börsenumsatzsteuer von einem Prozent auf alle Wertpapiertransaktionen, würde dies einer Steuereinnahme von 38 Mrd. Euro entsprechen. Wenn man unterstellt, dass die Erhebung einer solchen Steuer zu einer deutlichen Verminderung der kurzfristigen spekulativen Käufe und Verkäufe führen würde (Lenkungseffekt), kann dennoch mit einem Steueraufkommen von etwa 30 Mrd. Euro gerechnet werden.
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